Nu-Film P ist ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz auf Basis von Pinolene, einem Terpenpolymer. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge oder Krankheiten hat das Mittel nicht. Für den Ackerbau und den Gemüsebau nennt die BVL-Genehmigung 025697-00 einen Aufwand von 250 Milliliter je Hektar, die Konzentration in der anwendungsfertigen Spritzlösung liegt dabei unter 0,1 Prozent Massenanteil. Die Zugabe erfolgt bei der Blattapplikation zusammen mit dem Mischungspartner.
Nu-Film P wird im Ackerbau und im Gemüsebau mit 250 Milliliter je Hektar eingesetzt. Maßgeblich für Deutschland ist die BVL-Genehmigung 025697-00, die zusätzlich vorgibt, dass die Konzentration in der anwendungsfertigen Spritzlösung unter 0,1 Prozent Massenanteil bleibt. Als Mischungspartner sind in der Genehmigung Herbizide, Fungizide und Wachstumsregler genannt.
Nu-Film P ist nach der BVL-Genehmigung für Herbizide, Fungizide und Wachstumsregler im Ackerbau und Gemüsebau vorgesehen. Der Hersteller empfiehlt das Mittel darüber hinaus mit Kontakt- und Dauerwirkungs-Insektiziden, Herbiziden, Blattdüngern, Fungiziden und biologischen Agrochemikalien. Nach Herstellerangabe schäumt die Formulierung nicht und verstopft nicht.
Nu-Film P ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel, sondern ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz. Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 025697-00, Genehmigungsinhaber ist Miller Chemical & Fertilizer, LLC, die Laufzeit reicht vom 11.03.2022 bis zum 10.03.2032. Die Kennzeichnung nach § 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Pflanzenschutzwirkung darf dem Mittel nicht zugeschrieben werden.
Grundlage des Zusatzstoffs ist Pinolene, ein Terpenpolymer.
Genehmigungsinhaber ist Miller Chemical & Fertilizer, LLC. Als weitere Vertreiber in Deutschland führt das BVL die Intrachem Bio Deutschland GmbH und die Biolchim Deutschland GmbH.
Die Genehmigung als Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz trägt die Nummer 025697-00 und läuft vom 11.03.2022 bis zum 10.03.2032. Grundlage ist die BVL-Liste der genehmigten Zusatzstoffe mit Stand 07.09.2026.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Bio | Nein |
| Marke/Hersteller | Nu-Film |