Lebosol Magnesium 400 SC, grüner 10 Liter Kanister, fördert Phosphoraufnahme, Bio, made in Germany

Lebosol Magnesium 400 / 10l

Lebosol Kupfer 350 SC, grüner 5 Liter Kanister, anorganischer Einnhährstoff-Spurennährstoff-Dünger, Bio, made in Germany

Lebosol Kupfer 350 5 lt

Lebosol Schaumstopp PRO 250 ml

19,64 € 16,50 €
78,56 € / 1 l
Entschäumer für Spritzflüssigkeiten mit 26 Prozent Polydimethylsiloxan, genehmigt nach § 42 PflSchG unter 00A098-00, in der Flasche mit 250 Millilitern.
SKU
135753

Lebosol Schaumstopp PRO 250 ml ist ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz zum Entschäumen von Spritzflüssigkeiten. Wirkungsgebender Beistoff ist Polydimethylsiloxan mit einem Anteil von 26 Prozent. Der Hersteller nennt 1,4 Milliliter auf 100 Liter Wasser, die BVL-Genehmigung 00A098-00 führt 1,5 Milliliter je 100 Liter Spritzbrühe. Die Flasche fasst 250 Milliliter.

Wie viel Schaumstopp pro 100 Liter Wasser?

Der Hersteller dosiert 1,4 Milliliter auf 100 Liter Wasser, die genehmigte Anwendung des BVL nennt 1,5 Milliliter je 100 Liter Spritzbrühe. Beide Werte gelten für alle Kulturen. Bei 1,4 Milliliter je 100 Liter reicht die Flasche mit 250 Millilitern rechnerisch für rund 17.850 Liter Spritzbrühe.

Wann wird Schaumstopp in den Tank gegeben?

Die Zugabe erfolgt vor dem Ansetzen der Spritzflüssigkeit, also zum Wasser im Tank, und zwar bei Bedarf. Die Flüssigkeit muss dabei in Bewegung sein, das Rührwerk läuft also mit. Nach Herstellerangabe ist das Mittel mit gängigen Pflanzenschutzmitteln mischbar.

Was ist in Lebosol Schaumstopp PRO 250 ml enthalten?

Die Flasche enthält Polydimethylsiloxan als wirkungsgebenden Beistoff. Die Kenndaten des Herstellers:

Polydimethylsiloxan26 % als wirkungsgebender Beistoff
Dichte1,0 kg/l
pH-Wert8,0 bis 9,0
EinstufungZusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz zum Entschäumen

Ein Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel ist das Produkt nicht. Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 00A098-00, Genehmigungsinhaber ist die LEBOSOL Dünger GmbH, die Laufzeit reicht vom 04.06.2018 bis zum 03.06.2028. Die Kennzeichnung nach § 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Pflanzenschutzwirkung darf dem Mittel nicht zugeschrieben werden.

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Empfehlung Nein
Farbe Keine
Bio Nein
Marke/Hersteller Lebosol
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