Lebosol Avitar im Kanister mit 10 Litern ist ein organischer NK-Dünger mit Aminosäuren, pflanzlichen Stoffen aus Algen der Art Ascophyllum nodosum sowie Humin- und Fulvosäuren. Deklariert sind 4,1 Prozent Gesamt-Stickstoff oder 47 Gramm je Liter, 2,1 Prozent Gesamt-Kaliumoxid oder 24 Gramm je Liter und 25,8 Prozent organische Substanz. Im Kernobst nennt der Hersteller drei bis vier Gaben von 4 bis 6 Liter je Hektar. Die Dichte beträgt 1,15 Kilogramm je Liter.
Avitar wird je nach Kultur mit 2 bis 6 Liter je Hektar und Gabe ausgebracht, zur Saat- und Pflanzgutbehandlung mit 0,2 bis 0,5 Liter je Dezitonne. Die Aufwandmengen des Herstellers:
| Kernobst | 3 bis 4 mal 4 bis 6 l/ha |
| Steinobst | 2 bis 3 mal 3 bis 5 l/ha |
| Kartoffeln | 2 bis 4 mal 3 bis 5 l/ha |
| Gemüse allgemein | 2 bis 4 mal 2 bis 4 l/ha |
| Alle Kulturen, Saat- und Pflanzgutbehandlung | 0,2 bis 0,5 l/dt |
Avitar startet im Kernobst ab Blühende und im Steinobst ab Blühbeginn. In Kartoffeln beginnt die Anwendung ab dem 6-Blatt-Stadium, im Gemüsebau sobald ausreichend Blattmasse entwickelt ist. Die Saat- und Pflanzgutbehandlung als Nährstoffbeizung erfolgt vor der Bestellung und gilt für alle Kulturen.
Der Kanister enthält einen organischen NK-Dünger mit Stickstoff, Kalium und organischer Substanz. Die Herstellerwerte:
| Stickstoff (N) | 4,1 % Gesamtgehalt, entspricht 47 g/l |
| Kaliumoxid (K2O) | 2,1 % Gesamtgehalt, entspricht 24 g/l |
| organische Substanz | 25,8 % |
| Dichte | 1,15 kg/l |
| pH-Wert | 9,0 bis 10,0 |
Als Bestandteile nennt der Hersteller Aminosäuren, pflanzliche Stoffe aus Algen der Art Ascophyllum nodosum sowie Humin- und Fulvosäuren. Die Einstufung lautet organischer NK-Dünger nach der EU-Verordnung 2019/1009, für den Bio-Anbau über die FiBL-Listung erfasst. Ein Pflanzenschutzmittel ist der Blattdünger nicht.
Avitar wird wie andere Blattdünger mit wenigen Ausnahmen als Letztes in den Spritztank gegeben.
Zur Saat- und Pflanzgutbehandlung setzt der Hersteller das Produkt als Nährstoffbeizung ein, gültig für alle Kulturen.
Der Blattdünger ist laut Hersteller über die FiBL-Listung für den Bio-Anbau erfasst und gilt als Düngemittel nach der EU-Düngeprodukteverordnung. Ein Pflanzenschutzmittel ist er nicht.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Farbe | Keine |
| Bio | Nein |
| Marke/Hersteller | Lebosol |