Klinospray 15 kg ist ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz aus Klinoptilolith sedimentären Ursprungs, einem aktivierten Zeolith. Der Hersteller beschreibt das Produkt als mineralischen Pflanzenhilfsstoff mit rein physikalischer Wirkung, ein Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel ist es nicht. In Deutschland richtet sich die Dosierung nach der Wasserhärte und liegt zwischen 1 und 4 Kilogramm je 100 Liter Spritzbrühe. Der Sack fasst 15 Kilogramm.
Die in Deutschland genehmigte Menge richtet sich nach der Wasserhärte und reicht von 1 bis 4 Kilogramm je 100 Liter Spritzbrühe, jeweils zusammen mit Fungiziden und Herbiziden. Die Werte der BVL-Genehmigung:
| Wasser sehr weich, 0 bis 6 Grad dH | 1 kg je 100 l Spritzbrühe |
| Wasser weich, 7 bis 14 Grad dH | 1 kg je 100 l Spritzbrühe |
| Wasser mittelhart, 15 bis 21 Grad dH | 2 kg je 100 l Spritzbrühe |
| Wasser hart, 22 bis 40 Grad dH | 4 kg je 100 l Spritzbrühe |
Der Hersteller nennt daneben eine flächenbezogene Angabe von 6 bis 9 Kilogramm je Hektar in 400 bis 1.000 Liter Wasser je Hektar. Beide Angaben sind unterschiedlich formuliert, in Deutschland ist die BVL-Genehmigung maßgeblich.
Die Anwendung ist laut Hersteller ab dem Jungpflanzenstadium vorgesehen. Kulturen, die innerhalb der nächsten zwei Wochen geerntet werden, sollen wegen möglicher Spritzflecken nicht behandelt werden. Die BVL-Genehmigung deckt die Anwendung zusammen mit Fungiziden und Herbiziden ab.
Klinospray besteht laut Hersteller zu 100 Prozent aus reinem Naturmaterial, nämlich Klinoptilolith sedimentären Ursprungs in Form von aktiviertem Zeolith. Es ist kein Düngemittel und trägt deshalb keine Nährstoffgehalte auf dem Etikett. Gelistet ist es in den Betriebsmittellisten FiBL Deutschland und FiBL Schweiz sowie bei INFOXGEN in Österreich.
Klinospray ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel, sondern ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz. Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 00A287-00, Genehmigungsinhaber ist die Unipoint AG, die Laufzeit reicht vom 21.03.2019 bis zum 20.03.2029. Die Kennzeichnung nach § 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Pflanzenschutzwirkung darf dem Produkt nicht zugeschrieben werden.
Der Hersteller gibt das Mittel direkt in die Spritze zum Wasser. Mischbar ist es nach Herstellerangabe mit allen zugelassenen Netz- und Haftmitteln, Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln sind möglich.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Farbe | Keine |
| Bio | Nein |
| Brutto Gewicht (Kg.) | 15,1 |
| Marke/Hersteller | Klinospray |
| Verpackung | sack |