Kantor 5 lt ist ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz und wird der Spritzbrühe als Netzmittel zugegeben. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge oder Krankheiten hat Kantor nicht und darf ihm auch nicht zugeschrieben werden. Die BVL-Genehmigung 026449-00 erlaubt im Ackerbau und im Gemüsebau 0,04 bis 0,15 Prozent, im Obst-, Wein-, Hopfen-, Erdbeer- und Zierpflanzenbau maximal 0,04 Prozent. Der Kanister fasst 5 Liter, das Produkt ist laut Sicherheitsdatenblatt nur für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Kantor wird im Ackerbau und im Gemüsebau mit 0,15 Prozent dosiert, das sind 150 Milliliter je 100 Liter Wasser. Im Obst-, Wein-, Hopfen-, Erdbeer- und Zierpflanzenbau nennt der Hersteller 0,04 Prozent, also 40 Milliliter je 100 Liter Spritzbrühe. Die BVL-Genehmigung gibt für Flächenkulturen und Gemüsebau einen Rahmen von 0,04 bis 0,15 Prozent vor und begrenzt Obst-, Wein-, Hopfen-, Erdbeer- und Zierpflanzenbau auf maximal 0,04 Prozent.
Für Wiesen und Weiden sowie für Gleisanlagen deckt allein die BVL-Genehmigung den Bereich von 0,04 bis 0,15 Prozent ab, auf Wiesen und Weiden zusammen mit Insektiziden, Akariziden und Herbiziden, auf Gleisanlagen zusammen mit Herbiziden.
Kantor kommt bei der Saatgutbehandlung im Beizvorgang zum Einsatz, die Menge richtet sich nach der Kultur. Die genehmigten und vom Hersteller genannten Aufwandmengen im Überblick:
| Getreide | 45 ml je 100 kg Saatgut |
| Leguminosen | 50 ml je 100 kg Saatgut |
| Mais | 25 ml je 100.000 Körner |
| Raps | 80 ml je 100 kg Saatgut |
| Kartoffel | 0,15 %, also 150 ml je 100 l Beizbrühe |
| Zwischenfrüchte | 50 ml je 100 kg Saatgut |
Kantor 5 lt enthält laut Sicherheitsdatenblatt D-Glucopyranose, Oligomere und Decyloctylglycoside als kennzeichnungsrelevanten Bestandteil. Das Sicherheitsdatenblatt von agroplanta in der Version 7.0 vom 31.10.2024 führt die Einstufung Eye Dam. 1 mit dem Hinweis H318 und dem Signalwort GEFAHR auf. Aus dieser Einstufung folgt die Beschränkung auf den gewerblichen Gebrauch.
Kantor eignet sich laut Hersteller für Herbizide, Fungizide, Insektizide, Wachstumsregler, Blattdünger, Pflanzen-Biostimulanzien und viele Produkte mit Mikroorganismen. Die BVL-Genehmigung nennt als Mischungspartner Herbizide einschließlich Wachstumsregler, Fungizide, Insektizide, Akarizide und Saatgutbeizen. Beim Ansetzen kommt Kantor immer zuerst in das Spritzwasser, alle weiteren Komponenten folgen danach.
Kantor ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel, sondern ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz. Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 026449-00, Genehmigungsinhaber ist Nichino Europe Co. Ltd., die Genehmigung läuft vom 03.07.2021 bis zum 02.07.2031. Die Kennzeichnung nach § 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Pflanzenschutzwirkung darf dem Produkt nicht zugeschrieben werden.
Kantor ist ein genehmigter Zusatzstoff und wird der Spritzbrühe als Netzmittel zugegeben. Die BVL-Genehmigung deckt die Anwendung zusammen mit Herbiziden einschließlich Wachstumsreglern, Fungiziden, Insektiziden, Akariziden und Saatgutbeizen ab. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge oder Krankheiten hat das Produkt nicht.
Kantor wird zuerst dem Spritzwasser zugegeben, danach folgen alle anderen Komponenten. Bei der Saatgutbehandlung erfolgt die Zugabe im Beizvorgang.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Farbe | Keine |
| Hersteller | AgroPlanta |
| Bio | Nein |
| Brutto Gewicht (Kg.) | 5 |
| Marke/Hersteller | Kantor |