WETCIT 5 lt ist ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz und wird der Spritzbrühe zusammen mit dem jeweiligen Mischungspartner zugegeben. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge oder Krankheiten hat das Produkt nicht. Die BVL-Genehmigung 026217-00 deckt in Verbindung mit Herbiziden im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau 0,05 bis 0,30 Prozent je Volumen ab. Der Kanister fasst 5 Liter.
WETCIT wird mit 0,05 bis 0,30 Prozent je Volumen dosiert, im Weinbau und Hopfenbau gelten engere Grenzen. Die genehmigten Konzentrationen im Überblick:
| Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau mit Herbiziden | 0,05 bis 0,30 % (v/v) |
| Ackerbau und Gemüsebau mit Wachstumsreglern und Fungiziden | 0,05 bis 0,30 % (v/v) |
| Weinbau mit Wachstumsreglern und Fungiziden | 0,05 bis 0,17 % bei Mehrfachanwendungen, höchstens 0,25 % bei Einfachanwendungen |
| Hopfenbau mit Wachstumsreglern und Fungiziden | 0,05 bis 0,10 % bei Mehrfachanwendungen, 0,14 % bei Einfachanwendungen |
WETCIT 5 lt dient als Zusatzstoff zu Pflanzenschutzmitteln und wird nach der BVL-Genehmigung zusammen mit Herbiziden, Wachstumsreglern und Fungiziden eingesetzt. Abgedeckt sind Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau, wobei die zulässige Konzentration je Kulturgruppe und Mischungspartner unterschiedlich ausfällt. Andere Mischungspartner als die genannten sind von der Genehmigung nicht erfasst.
WETCIT ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel, sondern ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz. Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 026217-00, Genehmigungsinhaber ist die Oro Agri Europe S.A., die Genehmigung läuft vom 22.07.2022 bis zum 21.07.2032. Die Kennzeichnung nach § 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Pflanzenschutzwirkung darf dem Produkt nicht zugeschrieben werden.
WETCIT und WETCIT NEO sind zwei verschiedene Produkte mit jeweils eigener Genehmigung. WETCIT trägt die Nummer 026217-00 mit Laufzeit vom 22.07.2022 bis 21.07.2032, WETCIT NEO die Nummer 00A516-00 mit Laufzeit vom 08.04.2021 bis 07.04.2031, beide mit der Oro Agri Europe S.A. als Genehmigungsinhaber. Die Aufwandmengen unterscheiden sich, Zahlen des einen Produkts gelten für das andere nicht.
Die BVL-Genehmigung nennt Herbizide, Wachstumsregler und Fungizide in den genannten Kulturen. Für Herbizide gilt sie im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau, für Wachstumsregler und Fungizide im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau mit unterschiedlichen Konzentrationen.
Im Weinbau nennt die Genehmigung zusammen mit Wachstumsreglern und Fungiziden 0,05 bis 0,17 Prozent bei Mehrfachanwendungen und höchstens 0,25 Prozent bei Einfachanwendungen. Zusammen mit Herbiziden sind 0,05 bis 0,30 Prozent je Volumen abgedeckt.
Eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel besteht nicht, sondern eine befristete Genehmigung als Zusatzstoff. Genehmigungsinhaber ist die Oro Agri Europe S.A.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Farbe | Keine |
| Bio | Nein |
| Brutto Gewicht (Kg.) | 5 |
| Marke/Hersteller | Wetcit |