Nu-Film-P  10 Ltr.

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Lebosol VITALoSol GOLD SC, Blattdünger mit Schwefel, Mangan und Kupfer zur Förderung von Vitalität, Nährstoffeffizienz und Stresstoleranz bei verschiedenen Kulturen, bessere Nährstoffversorgung, höherer Proteingehalt uvm., goldener 10Liter Kanister, Bio,

Lebosol VITALoSol GOLD SC 10 lt

WETCIT 5 lt

89,25 € 75,00 €
Genehmigter Zusatzstoff nach § 42 PflSchG mit der BVL-Nummer 026217-00, im Kanister mit 5 Litern, Konzentration 0,05 bis 0,30 Prozent je Volumen.
SKU
138031

WETCIT 5 lt ist ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz und wird der Spritzbrühe zusammen mit dem jeweiligen Mischungspartner zugegeben. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge oder Krankheiten hat das Produkt nicht. Die BVL-Genehmigung 026217-00 deckt in Verbindung mit Herbiziden im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau 0,05 bis 0,30 Prozent je Volumen ab. Der Kanister fasst 5 Liter.

Wie viel WETCIT kommt in die Spritzbrühe?

WETCIT wird mit 0,05 bis 0,30 Prozent je Volumen dosiert, im Weinbau und Hopfenbau gelten engere Grenzen. Die genehmigten Konzentrationen im Überblick:

Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau mit Herbiziden0,05 bis 0,30 % (v/v)
Ackerbau und Gemüsebau mit Wachstumsreglern und Fungiziden0,05 bis 0,30 % (v/v)
Weinbau mit Wachstumsreglern und Fungiziden0,05 bis 0,17 % bei Mehrfachanwendungen, höchstens 0,25 % bei Einfachanwendungen
Hopfenbau mit Wachstumsreglern und Fungiziden0,05 bis 0,10 % bei Mehrfachanwendungen, 0,14 % bei Einfachanwendungen

Wofür wird WETCIT 5 lt eingesetzt?

WETCIT 5 lt dient als Zusatzstoff zu Pflanzenschutzmitteln und wird nach der BVL-Genehmigung zusammen mit Herbiziden, Wachstumsreglern und Fungiziden eingesetzt. Abgedeckt sind Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau, wobei die zulässige Konzentration je Kulturgruppe und Mischungspartner unterschiedlich ausfällt. Andere Mischungspartner als die genannten sind von der Genehmigung nicht erfasst.

Ist WETCIT ein Pflanzenschutzmittel?

WETCIT ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel, sondern ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz. Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 026217-00, Genehmigungsinhaber ist die Oro Agri Europe S.A., die Genehmigung läuft vom 22.07.2022 bis zum 21.07.2032. Die Kennzeichnung nach § 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Pflanzenschutzwirkung darf dem Produkt nicht zugeschrieben werden.

Was ist der Unterschied zwischen WETCIT und WETCIT NEO?

WETCIT und WETCIT NEO sind zwei verschiedene Produkte mit jeweils eigener Genehmigung. WETCIT trägt die Nummer 026217-00 mit Laufzeit vom 22.07.2022 bis 21.07.2032, WETCIT NEO die Nummer 00A516-00 mit Laufzeit vom 08.04.2021 bis 07.04.2031, beide mit der Oro Agri Europe S.A. als Genehmigungsinhaber. Die Aufwandmengen unterscheiden sich, Zahlen des einen Produkts gelten für das andere nicht.

Häufige Fragen

Welche Mischungspartner deckt die Genehmigung ab?

Die BVL-Genehmigung nennt Herbizide, Wachstumsregler und Fungizide in den genannten Kulturen. Für Herbizide gilt sie im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau, für Wachstumsregler und Fungizide im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau und Hopfenbau mit unterschiedlichen Konzentrationen.

Wie hoch ist die Konzentration im Weinbau?

Im Weinbau nennt die Genehmigung zusammen mit Wachstumsreglern und Fungiziden 0,05 bis 0,17 Prozent bei Mehrfachanwendungen und höchstens 0,25 Prozent bei Einfachanwendungen. Zusammen mit Herbiziden sind 0,05 bis 0,30 Prozent je Volumen abgedeckt.

Hat das Produkt eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel?

Eine Zulassung als Pflanzenschutzmittel besteht nicht, sondern eine befristete Genehmigung als Zusatzstoff. Genehmigungsinhaber ist die Oro Agri Europe S.A.

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Empfehlung Nein
Farbe Keine
Bio Nein
Brutto Gewicht (Kg.) 5
Marke/Hersteller Wetcit
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