PH-FIX forte ist ein genehmigter Zusatzstoff nach Paragraf 42 Pflanzenschutzgesetz mit der BVL-Genehmigungsnummer 00A616-00. Je nach Härtegrad des Wassers kommen 25 bis 150 Milliliter auf 100 Liter Spritzbrühe. Vorgesehen ist der Einsatz im Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau, Zierpflanzenbau, Obstbau und Hopfenbau, zusammen mit Fungiziden, Herbiziden einschließlich Wachstumsreglern sowie mit Insektiziden. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge oder Krankheiten hat das Mittel nicht, es ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel. Der Kanister fasst 5 Liter.
Je nach Härtegrad des eingesetzten Wassers sind es 25 bis 150 Milliliter je 100 Liter. Weiches Wasser braucht dabei die kleinere Menge, hartes Wasser die größere. Die Angaben der Genehmigung:
| Zusammen mit Fungiziden und Herbiziden einschließlich Wachstumsreglern | 25 bis 150 ml je 100 l Spritzbrühe, je nach Härtegrad des Wassers |
| Zusammen mit Insektiziden | 25 bis 150 ml je 100 l Wasser, je nach Härtegrad des eingesetzten Wassers |
Die Genehmigung umfasst Ackerbau, Gemüsebau, Weinbau, Zierpflanzenbau, Obstbau und Hopfenbau. In allen Bereichen gilt dieselbe Spanne von 25 bis 150 Millilitern je 100 Liter.
PH-FIX forte ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel, sondern nach Paragraf 42 Pflanzenschutzgesetz genehmigt. Die Kennzeichnung nach Paragraf 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach Paragraf 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge, Krankheiten oder Unkräuter darf ihm nicht zugeschrieben werden.
Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 00A616-00 und läuft vom 12.11.2020 bis zum 11.11.2030. Genehmigungsinhaber ist die SUDAU AGRO GMBH. Grundlage ist die BVL-Liste der genehmigten Zusatzstoffe mit Stand 07.09.2026.
Weder ein Dünger noch ein Pflanzenschutzmittel: das Produkt ist ein genehmigter Zusatzstoff. Es wird der Spritzbrühe zugesetzt.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Farbe | Keine |
| Bio | Nein |
| Brutto Gewicht (Kg.) | 5 |
| Marke/Hersteller | PH-FIX forte |