Nu-Film-P ist ein genehmigter Zusatzstoff nach Paragraf 42 Pflanzenschutzgesetz auf Basis von Pinolene, einem Terpenpolymer. Im Acker- und Gemüsebau nennt die BVL-Genehmigung 250 Milliliter je Hektar, die Konzentration in der anwendungsfertigen Spritzlösung bleibt dabei unter 0,1 % Massenanteil. Zugegeben wird das Mittel bei der Blattapplikation zusammen mit dem Mischungspartner. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge, Krankheiten oder Unkräuter hat es nicht, es ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel. Der Kanister fasst 10 Liter.
Die Genehmigung nennt 250 Milliliter je Hektar für den Acker- und Gemüsebau. In der anwendungsfertigen Spritzlösung bleibt die Konzentration unter 0,1 % Massenanteil. Zugegeben wird das Mittel zusammen mit dem Mischungspartner bei der Blattapplikation.
Die BVL-Genehmigung nennt Herbizide, Fungizide und Wachstumsregler als Mischungspartner. Der Hersteller empfiehlt das Mittel darüber hinaus mit Kontakt- und Dauerwirkungs-Insektiziden, Blattdüngern und biologischen Agrochemikalien. Nach seiner Angabe schäumt die Formulierung nicht und verstopft nicht.
Grundlage der Formulierung ist Pinolene, ein Terpenpolymer. Rechtlich ist das Mittel ein genehmigter Zusatzstoff nach Paragraf 42 Pflanzenschutzgesetz und damit weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel.
Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 025697-00 und läuft vom 11.03.2022 bis zum 10.03.2032. Genehmigungsinhaber ist Miller Chemical und Fertilizer, LLC, als weitere Vertreiber in Deutschland führt das BVL die Intrachem Bio Deutschland GmbH und die Biolchim Deutschland GmbH. Die Kennzeichnung nach Paragraf 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach Paragraf 42 des Pflanzenschutzgesetzes.
Die Genehmigung läuft befristet, Genehmigungsinhaber ist Miller Chemical und Fertilizer, LLC. Die genaue Laufzeit steht im Abschnitt zur Genehmigung.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Farbe | Keine |
| Bio | Nein |
| Marke/Hersteller | Nu-Film |