Schaumstopp von Corteva Agriscience ist ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz und dient als Schaumdämpfer in der Spritzbrühe. Die Anwendungskonzentration beträgt 1,4 Milliliter je 100 Liter Wasser, in Verbindung mit Herbiziden, Fungiziden und Wachstumsreglern. Abgedeckt sind Acker-, Gemüse-, Obst-, Wein-, Zierpflanzen- und Hopfenbau. Das Gebinde enthält 500 Milliliter.
Die genehmigte Anwendungskonzentration beträgt 1,4 Milliliter je 100 Liter Wasser. Gültig ist sie in Verbindung mit Herbiziden, Fungiziden und Wachstumsreglern im Acker-, Gemüse-, Obst-, Wein-, Zierpflanzen- und Hopfenbau. Bei 1,4 Milliliter je 100 Liter reicht das Gebinde mit 500 Millilitern rechnerisch für rund 35.700 Liter Spritzbrühe.
Schaumstopp (Corteva) 500 ml wird als Schaumdämpfer der Spritzbrühe zugegeben, und zwar zusammen mit dem jeweiligen Mischungspartner. Eine Pflanzenschutz- oder Düngewirkung darf dem Produkt nicht zugeschrieben werden. Andere Mischungspartner als Herbizide, Fungizide und Wachstumsregler sind von der Genehmigung nicht erfasst.
Schaumstopp ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel, sondern ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz. Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 025910-00, Genehmigungsinhaber ist die Corteva Agriscience Germany GmbH, die Laufzeit reicht vom 05.04.2022 bis zum 04.04.2032. Die Kennzeichnung nach § 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Pflanzenschutzwirkung darf dem Produkt nicht zugeschrieben werden.
Die Genehmigung deckt Acker-, Gemüse-, Obst-, Wein-, Zierpflanzen- und Hopfenbau ab. Die Zugabe erfolgt zur Spritzbrühe zusammen mit dem Mischungspartner.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Farbe | Keine |
| Bio | Nein |
| Marke/Hersteller | Keine |