NuSchaumstopp ist ein genehmigter Zusatzstoff nach Paragraf 42 Pflanzenschutzgesetz mit der BVL-Genehmigungsnummer 00B390-00. Als Schaumdämpfer wird er der Spritzbrühe in einer Konzentration von 10 bis 15 Millilitern je 1.000 Liter Wasser zugegeben, zusammen mit dem Mischungspartner. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge oder Krankheiten hat das Mittel nicht, es ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel. Der Shop-Artikel umfasst 500 Milliliter.
Die Anwendungskonzentration liegt bei 10 bis 15 Millilitern je 1.000 Liter Wasser. Zugegeben wird der Zusatzstoff zusammen mit dem Mischungspartner, also beim Ansetzen der Brühe. Vorgesehen ist die Anwendung in Verbindung mit Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden.
Die Genehmigung umfasst den Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie den Zierpflanzen- und Hopfenbau. In allen genannten Bereichen gilt dieselbe Konzentration von 10 bis 15 Millilitern je 1.000 Liter Wasser.
Der Schaumdämpfer ist kein Pflanzenschutzmittel und kein Düngemittel, sondern ein genehmigter Zusatzstoff nach Paragraf 42 Pflanzenschutzgesetz. Die Kennzeichnung nach Paragraf 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach Paragraf 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Wirkung gegen Schädlinge, Krankheiten oder Unkräuter darf ihm nicht zugeschrieben werden.
Die Genehmigung mit der Nummer 00B390-00 läuft vom 25.11.2024 bis zum 24.11.2034. Genehmigungsinhaber ist die ewia GmbH, als weiteren Vertreiber führt das BVL die Nufarm Deutschland GmbH.
Die Genehmigung läuft befristet, Genehmigungsinhaber ist die ewia GmbH. Die genaue Nummer und Laufzeit stehen im Abschnitt zur Genehmigung.
| Empfehlung | Nein |
|---|---|
| Farbe | Keine |
| Bio | Nein |
| Marke/Hersteller | Keine |