Schaumstopp (Corteva) 500 ml

Schaumstopp (Corteva) 500 ml

Lebosol Schaumstopp PRO 1 lt

41,06 € 34,50 €
Flasche mit 1 Liter Entschäumer für Spritzflüssigkeiten, genehmigt nach § 42 PflSchG unter 00A098-00, mit 26 Prozent Polydimethylsiloxan als Beistoff.
SKU
135756

Lebosol Schaumstopp PRO 1 lt ist die Flasche mit 1 Liter eines genehmigten Zusatzstoffs nach § 42 Pflanzenschutzgesetz zum Entschäumen von Spritzflüssigkeiten. Bei der vom Hersteller genannten Dosierung von 1,4 Milliliter auf 100 Liter Wasser reicht die Flasche rechnerisch für rund 71.400 Liter Spritzbrühe. Wirkungsgebender Beistoff ist Polydimethylsiloxan mit einem Anteil von 26 Prozent. Ein Pflanzenschutzmittel oder Düngemittel ist das Produkt nicht.

Für wie viel Spritzbrühe reicht 1 Liter Schaumstopp?

Bei 1,4 Milliliter auf 100 Liter Wasser ergibt 1 Liter rechnerisch rund 71.400 Liter Spritzbrühe. Die genehmigte Anwendung des BVL nennt 1,5 Milliliter je 100 Liter Spritzbrühe, damit sind es rund 66.600 Liter. Beide Angaben gelten für alle Kulturen.

Wann kommt der Entschäumer in den Tank?

Die Zugabe erfolgt bei Bedarf vor dem Ansetzen der Spritzflüssigkeit, also zum Wasser im Tank. Die Flüssigkeit muss dabei in Bewegung sein, das Rührwerk läuft also mit. Nach Herstellerangabe ist das Mittel mit gängigen Pflanzenschutzmitteln mischbar.

Was ist in Lebosol Schaumstopp PRO 1 lt enthalten?

Die Flasche enthält Polydimethylsiloxan als wirkungsgebenden Beistoff. Die Kenndaten des Herstellers:

Polydimethylsiloxan26 % als wirkungsgebender Beistoff
Dichte1,0 kg/l
pH-Wert8,0 bis 9,0
EinstufungZusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz zum Entschäumen

Rechtlich ist das Mittel kein Pflanzenschutzmittel und kein Düngemittel. Eine Pflanzenschutzwirkung darf ihm nicht zugeschrieben werden, seine Aufgabe beschränkt sich auf das Entschäumen der Spritzbrühe.

Ist Schaumstopp ein Pflanzenschutzmittel?

Der Entschäumer ist weder ein Pflanzenschutzmittel noch ein Düngemittel, sondern ein genehmigter Zusatzstoff nach § 42 Pflanzenschutzgesetz. Die BVL-Genehmigungsnummer lautet 00A098-00, Genehmigungsinhaber ist die LEBOSOL Dünger GmbH, die Laufzeit reicht vom 04.06.2018 bis zum 03.06.2028. Die Kennzeichnung nach § 43 Pflanzenschutzgesetz lautet: Zusatzstoff nach § 42 des Pflanzenschutzgesetzes. Eine eigene Pflanzenschutzwirkung darf dem Mittel nicht zugeschrieben werden.

Häufige Fragen

Welche Genehmigung hat das Mittel?

Schaumstopp PRO ist bei der BVL als Zusatzstoff für Pflanzenschutzmittel genehmigt, Genehmigungsinhaber ist die LEBOSOL Dünger GmbH.

Gibt es das Produkt auch kleiner?

Der Hersteller führt neben der Flasche mit 1 Liter auch die Flasche mit 0,25 Litern.

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Empfehlung Nein
Farbe Keine
Bio Nein
Marke/Hersteller Lebosol
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